Werden Blindenführhunde nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt, sollte geprüft werden, ob Blindenhunde unter "Sonstige Hilfsmittel" geführt werden. Üblich ist eine jährliche Pauschalbeteiligung,
mehr...Werden Blindenführhunde nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt, sollte geprüft werden, ob Blindenhunde unter "Sonstige Hilfsmittel" geführt werden. Üblich ist eine jährliche Pauschalbeteiligung,
mehr...Soweit in den Tarifen nicht anders geregelt, gelten Blindenstöcke als Hilfsmittel. Damit die Kosten übernommen werden, ist eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers nötig. siehe: Blindenhund
mehr...Grundlage jeder Leistung in der Privaten Krankenversicherung ist der Versicherungsvertrag. Ob die Anschaffungskosten für elektronische Lesegeräte (Bildschirmlesegeräte) übernommen werden, hängt vom gewählten
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