Lexikon - Sprachverlust
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Sprachverlust
Zählt der Sprachverlust bei einer Schwere-Krankheiten-Versicherung sowie der Grundfähigkeitsversicherung zu den versicherten Risiken, so ist der Eintritt des Leistungsfalles in der Regel an Bedingungen gebunden:
- Der Sprachverlust muss dauerhaft erfolgen, das heißt voraussichtlich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten
- Die versicherte Person ist nicht in der Lage, ohne Hilfsmittel mit ihrer Umwelt zu kommunizieren
- Der Verlust der Sprache darf nicht Folge einer Entwicklungsstörung oder einer psychischen Erkrankung sein.